Lucon Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
  1.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gehen dem Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder aufgrund eines uns erteilten Auftrages zu.

  2.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.

  3.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der Nachweis des angebotenen Objektes und damit unser Provisionsanspruch als anerkannt. Vorkenntnisse eines durch uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Schadensersatzpflicht des Angebotsempfängers nicht aus.

  4.

Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit der anderen Vertragsseite direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Er ist verpflichtet, uns hiervon Mitteilung zu machen. Spätestens bei Abschluß des Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

  5.

Die Provisionsberechnung für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot jeweils festgelegten Höhe.

  6.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn für ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn:

  6.1

der Vertrag zu anderen als den in unseren Angeboten angegebenen Bedingungen zustande kommt.

  6.2

für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein Vertrag abgeschlossen wird.

  6.3

vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen, die in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen, zustande kommen.

  6.4

aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung für das angebotene Objekt ein wie auch immer geartetes Besitzverhältnis oder eine aus sonstigen Rechtsgründen zu zahlende Vergütung vertraglich vereinbart wird.

  7.

Der Provisionsanspruch besteht auch bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, des Erbbaurechts und der Erbpacht.

  8.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht haften. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf, -vermietungen oder -verpachtungen sind vorbehalten.

  9.

Tätigkeit jeweils auch für den anderen Vertragspartner ist gestattet.

10.

Nebenabreden, mündliche oder telefonische Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt.

11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der Zulässigkeit unser Geschäftssitz Berlin.
   
   
 

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