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| 1. |
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich und gehen dem Empfänger nur
aufgrund einer Anfrage oder aufgrund eines uns erteilten
Auftrages zu.
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| 2. |
Unsere Angebote und Mitteilungen
sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie
sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht
an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber
für den uns entstandenen Schaden in Höhe
der Provision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
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| 3. |
Ist dem Empfänger die durch
uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines
Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet,
uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen
zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der Nachweis
des angebotenen Objektes und damit unser Provisionsanspruch
als anerkannt. Vorkenntnisse eines durch uns angebotenen
und vermittelten Objektes schließt die Schadensersatzpflicht
des Angebotsempfängers nicht aus.
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| 4. |
Sofern der Empfänger dieses
Angebotes mit der anderen Vertragsseite direkt in Verbindung
tritt, ist unsere Firma zu benennen. Er ist verpflichtet,
uns hiervon Mitteilung zu machen. Spätestens bei
Abschluß des Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
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| 5. |
Die Provisionsberechnung für
den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt aufgrund
der im Angebot jeweils festgelegten Höhe.
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| 6. |
Unser Provisionsanspruch entsteht,
sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung
ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn für
ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande
gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch
dann, wenn:
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| 6.1 |
der Vertrag zu anderen als den
in unseren Angeboten angegebenen Bedingungen zustande
kommt.
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| 6.2 |
für ein anderes Objekt des
von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein Vertrag
abgeschlossen wird.
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| 6.3 |
vertragliche Erweiterungen oder
Ergänzungen, die in zeitlichem und wirtschaftlichem
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen, zustande
kommen.
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| 6.4 |
aufgrund unseres Nachweises oder
unserer Vermittlung für das angebotene Objekt
ein wie auch immer geartetes Besitzverhältnis
oder eine aus sonstigen Rechtsgründen zu zahlende
Vergütung vertraglich vereinbart wird.
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| 7. |
Der Provisionsanspruch besteht
auch bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung,
des Erbbaurechts und der Erbpacht.
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| 8. |
Die in unseren Angeboten enthaltenen
Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen, für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht
haften. Wir bemühen uns, möglichst richtige
und vollständige Angaben zu erhalten. Irrtümer,
Auslassungen und Zwischenverkauf, -vermietungen oder
-verpachtungen sind vorbehalten.
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| 9. |
Tätigkeit jeweils auch für
den anderen Vertragspartner ist gestattet.
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| 10. |
Nebenabreden, mündliche oder
telefonische Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden
Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden
dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt.
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| 11. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist im Rahmen der Zulässigkeit unser Geschäftssitz
Berlin.
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